Korporativer Pluralismus

Ordnungsprinzip in der Erwachsenen- und Weiterbildung, das in den Weiterbildungsgesetzen der Bundesländer verankert ist. Danach werden Weiterbildungsanbieter von Kommunen und Korporationen (Kirchen, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände usw.) vor allem durch öffentliche Zuschüsse zu Personal- und Programmkosten subsidiär gefördert. ► Kap. 20