Soll mit Abschluss eines Ausbildungsabschlusses oder eines Hochschulstudiums (auch bereits nach dem Bachelorstudium) erreicht sein: Die Vermittlung der entsprechenden Kompetenzen ist in der Ausbildungs- bzw. Studiengangkonzeption vorzusehen. Absolventinnen und Absolventen sollen direkt in ein einschlägiges Beschäftigungsfeld einsteigen können. ► Kap. 17