Eingliederungshilfe

Sozialleistung nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII). Ihr Ziel ist es, behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen zu helfen, die Folgen der Behinderung zu mildern und sich in die Gesellschaft einzugliedern. ► Kap. 7