Frühe Bildung bezieht sich auf Bildungsaktivitäten von Geburt an bis zum Ende des Schulanfangsunterrichts (Ende Klasse 2). Vorrangig wird der Begriff im Zusammenhang mit Bildung in Kindertageseinrichtungen benutzt. Der gesetzliche Auftrag von Kindertageseinrichtungen umfasst nach dem bundesweit gültigen Kinder- und Jugendhilfegesetz Erziehung, Bildung und Betreuung. Erziehung und Bildung beziehen sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung der Kinder und die Ausbildung von Werthaltungen. Sie umfassen die Bereitstellung eines den kindlichen Bedürfnissen entsprechenden, die Entwicklung herausfordernden sozialen und räumlich-materiell angemessenen Erfahrungsraums. Fokussiert werden didaktisch-methodische Vorgehensweisen, die dem Alter und dem Entwicklungsstand der Kinder angemessen sind. ► Kap. 11