Kultusministerkonferenz

In Bildungsfragen haben in Deutschland die Bundesländer eine prioritäre Zuständigkeit (die sogenannte Kulturhoheit). Die Aufgabe einer Abstimmung der jeweiligen Landespolitiken, z. B. um Mobilität von Lernenden über Landesgrenzen zu sichern, obliegt der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, kurz Kultusministerkonferenz (KMK). ► Kap. 2