Personen, die nur den ersten Teil der zweiphasigen Lehrerausbildung absolviert haben. Die Bundesländer haben die Regelung des Quereinstiegs in die zweite Phase – den Vorbereitungsdienst – mit einem fachnahen Diplom- oder Masterabschluss für Unterrichtsfächer mit starkem Lehrermangel eingeführt. ► Kap. 19