Ausbau der Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren, der seinen Anfang mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) im Jahr 2005 nahm und mit dem seit Mitte 2013 gültigen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertagesbetreuung ab dem vollendeten ersten Lebensjahr eine weitere Zäsur erfährt. ► Kap. 11